Zunft

Zunft

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Zunft [ts̮ʊnft], die; -, Zünfte ['ts̮ʏnftə]:
(im Mittelalter) Zusammenschluss, Organisation besonders von Handwerkern:
die Zunft der Bäcker.
Zus.: Bäckerzunft, Handwerkerzunft, Schneiderzunft.

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Zụnft 〈f. 7u; 11.-19. Jh.〉 berufl. Vereinigung der Handwerker zur gegenseitigen Hilfe, zur Regelung der Ausbildung, Arbeitszeit u. a. [<ahd. zumft; zu ziemen (ahd. zeman) in der alten Bedeutung „sich zusammenfügen“; urspr. „Gesetzmäßigkeit, nach der eine Genossenschaft besteht“]

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Zụnft , die; -, Zünfte [mhd. zunft, ahd. zumft, zu ziemen u. eigtl. = das, was sich fügt, was passt od. sich schickt; Übereinkommen, Ordnung, Vertrag]:
1. (bes. im MA.) Zusammenschluss von dasselbe Gewerbe treibenden Personen (bes. von selbstständigen Handwerkern u. Kaufleuten) zur gegenseitigen Unterstützung, zur Wahrung gemeinsamer Interessen, zur Regelung der Ausbildung u. a.:
die Z. der Bäcker;
Ü (oft scherzh.:) die Z. der Journalisten, der Junggesellen;
von der Z. sein (vom Fach sein).
2. Kurzf. von Narrenzunft.

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Zunft
 
Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts waren die Handwerker in den Städten regelmäßig in Zünften (Innungen, Ämtern, Gaffeln) organisiert. Bei der Zunft handelte es sich um eine Zwangsgemeinschaft von Meistern, Gesellen und Lehrlingen eines oder auch mehrerer Handwerke oder Gewerbe, die wirtschaftliche Zielsetzungen mit sozialen und kultisch-religiösen Funktionen in sich vereinigte.
 
Dem wirtschaftlichen Interesse der Mitglieder diente der Zunftzwang, das heißt das Bestreben, alle Gewerbetreibenden eines Gewerbezweiges zu erfassen und andere, die nicht der Zunft angehörten, von der Ausübung des Gewerbes in der Stadt auszuschließen. Dabei regelte die Zunft nicht nur den Zugang zum Handwerk und die Ausbildung vom Lehrling bis zum Meister, sondern sie reglementierte auch Produktion und Absatz, griff beschränkend in den Wettbewerb ein, beaufsichtigte die einzelnen Betriebe, prüfte die gewerblichen Erzeugnisse und übte in allen Zunftangelegenheiten eine eigene Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder aus. Die Leitung der Zunft lag in den Händen der Zunftmeister (Altermänner); in den Zunftversammlungen (»Morgensprache«) beschlossen die Mitglieder über Zunftangelegenheiten. Kultisch-religiöse Elemente des Zunftlebens äußerten sich in der gemeinsamen Teilnahme an Gottesdiensten, Prozessionen und Begräbnissen von Zunftmitgliedern, der Pflicht zur Lichterstiftung sowie auch in der rituellen Pflege eines althergebrachten Arbeitsbrauchtums, das heute noch im Wortschatz der Umgangssprache fortwirkt (unter anderem »blauer Montag«, »das Handwerk legen« oder »über die Schnur hauen«).
 
Das Bestreben der Zünfte, ihren Mitgliedern das örtliche Gewerbemonopol zu sichern, stand im Widerspruch zur freien Verkehrswirtschaft des Fernhandels und führte bereits im Laufe des Spätmittelalters zu Spannungen mit der Stadtobrigkeit. Wenn es auch in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts in einzelnen Städten zu erbitterten Auseinandersetzungen zwischen Handwerkern und Stadtpatriziat um die Herrschaft in der Stadt kam, so verliefen die Fronten hier in der Regel dennoch keineswegs so eindeutig, da meist nur ein Teil der Handwerkszünfte - und dazu oft verbündet mit einigen Ratsfamilien - gegen die alte Ordnung rebellierte. Ähnliches gilt auch für die sozialen Spannungen innerhalb der Zünfte, die nur sehr vereinfacht als Auseinandersetzungen zwischen Gesellen und Meistern um höhere Löhne charakterisiert werden können; in Wirklichkeit war auch hier die Frontstellung komplizierter, da meist nur ein Teil der Gesellen, unterstützt von einigen Meistern, für Neuerungen eintrat.
 

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Zụnft, die; -, Zünfte [mhd. zunft, ahd. zumft, zu ↑ziemen u. eigtl. = das, was sich fügt, was passt od. sich schickt; Übereinkommen, Ordnung, Vertrag]: (bes. im MA.) Zusammenschluss von dasselbe Gewerbe treibenden Personen (bes. von selbstständigen Handwerkern u. Kaufleuten) zur gegenseitigen Unterstützung, zur Wahrung gemeinsamer Interessen, zur Regelung der Ausbildung u. a.: die Z. der Bäcker; Ü (oft scherzh.:) die Z. der Journalisten, der Junggesellen; Beide sind Astrophysiker ... Den neuesten Erkenntnissen ihrer Z. (ihrer Kollegenschaft, ihres Berufsstandes) widmen sie ebenso viel Raum (natur 10, 1991, 105); Regisseur Umgelter, einer der besten seiner Z. (seiner Branche, der Filmbranche; Saarbr. Zeitung 24. 12. 79, 9/11/13); *von der Z. sein (vom Fach sein).

Universal-Lexikon. 2012.

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